Menschen mit Behinderung
Gleichberechtigte Integration der Menschen mit Behinderung
Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedarf es spezieller Angebote und besonderer Unterstützung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden: Die volle und gleichberechtigte Integration der Menschen mit Behinderung in Gesellschaft und Beruf ist erklärtes Ziel des Kreises Soest. Eine effektive und nachhaltige gesellschaftliche Integration setzt voraus, dass behinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.
Während körperliche Behinderungen, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen oder geistige Behinderungen meist bekannt sind und nachvollziehbar scheinen, sind Kenntnisse über seelische Störungen nicht sehr ausgeprägt und führen zu Berührungsängsten.
Behinderte Menschen müssen auf ein differenziertes und bedarfsgerechtes Angebot bei der Betreuung zurückgreifen können, um die mit der Behinderung einhergehenden Nachteile so weit wie möglich ausgleichen zu können.
Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft gehört eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit, die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Neues kennen zu lernen. Hierzu bedarf es spezieller Angebote und besonderer Unterstützung. Verschiedene Dienste der offenen Behindertenarbeit bieten insbesondere Beratung, Begleitung und betreute Freizeitmaßnahmen an. Auch der Behindertensport leistet wesentliche Integrationsarbeit.
Das Recht auf Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben ist im System der sozialen Sicherung in die Aufgaben der Sozialleistungsträger und Rehabilitationsträger eingebunden. Für die Sozialhilfe sind in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Ansprechpartner.
Um gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen, sind weitere Anstrengungen vor Ort erforderlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mobilität, der beruflichen Integration und der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen.