Beratung und Unterstützung
Kinder sind Zukunft, wer würde da widersprechen. Wir brauchen die nachwachsende Generation - als Arbeitnehmer, als Konsument, als Rentenzahler und Vereinsmitglied. Ein Kind ist nach deutschem Recht ein Mensch, der noch nicht 14 Jahre alt ist und sich auf den Weg macht, eine mündige, eigenständig handelnde und emanzipierte Person zu werden. Jedes Kind entwickelt Bindungen an Mutter, Vater, Geschwister oder andere Betreuungspersonen, an alle, mit denen es regelmäßig Kontakt hat. Es entwickelt Selbstbewusstsein, Neugierde und Vertrauen.
Sehr vielen Kindern in Deutschland geht es gut. Sie sind zufrieden mit ihren Eltern, mit der Schule und dem, was sie in ihrer Freizeit unternehmen. Der Rückhalt in der Familie bedeutet ihnen viel. Die meisten haben Freunde und fühlen sich wohl mit ihnen. Kinder benötigen die beste Förderung von Anfang an und gute Rahmenbedingungen für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Talente müssen früh gefördert und Schwächen rechtzeitig ausgeglichen werden.
Besondere Unterstützung brauchen allerdings die Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahren ausgesetzt sind. Förderung und Bildung, Beratung, verlässliche Netzwerke und frühe Hilfen sind zentrale Ziele.
Die Abteilung "Jugend und Familie“ des Kreises Soest und verschiedene Anlaufstellen in den Städten und Gemeinden bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote an und beantwortet Fragen zum Sorgerecht, zur Vaterschaft, Unterhalt, Vormundschaft oder Beistandschaften.
Regionaler Sozialdienst
Familien geraten manchmal an ihre Grenzen. Wenn sie das Wohl der Kinder aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten können, bietet der Regionale Sozialdienst Unterstützung an. Er berät und begleitet Kinder, Jugendliche und Familien in Fragen der Erziehung, er schützt Kinder und Jugendliche bei Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Misshandlung sowie durch die Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Familiengericht und fördert ihre Entwicklung durch Bereitstellung individueller erzieherischer Hilfen (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Pflegefamilie, Heimerziehung).
Kinder- und Jugendschutz
Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes gehören Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes, die Unterstützung der Erziehungsbeauftragten bei der Erziehung, die Information von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Institutionen sowie die Organisation von Maßnahmen im präventiven Bereich.
In Kooperation mit verschiedenen Partnern, auch mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie den Polizeidienststellen, führen die Jugendarbeiter die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzgesetze aus. Sie sind Ansprechpartner und Berater für Erziehungsberechtigte, Veranstalter, Behörden, Institutionen und kommerzielle Anbieter.
Adoptionsvermittlungsstelle
Für Kinder, die keine Eltern haben, die den Eltern unerwünscht sind oder von ihnen im Stich gelassen werden, bildet die Annahme als Kind die Chance, eine Familie zu bekommen.
Eine Annahme als Kind wird durch das Vormundschaftsgericht nach ausführlicher Prüfung der Eignung der Adoptiveltern ausgesprochen. Ab Zeitpunkt des Ausspruchs der Adoption hat das adoptierte Kind die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind. Es ist nicht nur unterhalts-, sondern auch erb- und pflichtteilsberechtigt. Damit niemand von den Wirkungen einer Adoption überrascht wird, sieht das Gesetz vor, dass sämtliche Erklärungen der Adoptiveltern, der bisherigen Eltern und des betroffenen Kindes von einem Notar beurkundet werden müssen.
Besonderheiten gibt es bei der Adoption von Volljährigen. Die Adoptionswirkungen sind in der Regel nicht so weitreichend wie die bei der Minderjährigenadoption. Die Kosten einer Adoption halten sich in einem äußerst überschaubaren Rahmen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt in einem persönlichen Gespräch die Schritte des Bewerberverfahrens vor und erläutert Einzelheiten. Die Vermittlungsstelle berät aber auch Mütter und Väter, die überlegen, ihr Kind mit dem Ziel der Adoption in eine andere Familie zu geben.
Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst des Kreises Soest bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an. Ein Teil der Aufgaben wurde an die Sozialdienste katholischer Frauen Soest und Werl delegiert.
Der Pflegekinderdienst vermittelt Pflegekinder, schult Pflegeeltern, begleitet Pflegefamilien und organisiert auch Kontakte zur Herkunftsfamilie. Kurzzeitpflegestellen nehmen für eine befristete Zeit (höchstens drei Monate) Kinder auf, weil in deren Herkunftsfamilie unvorhergesehene Situationen aufgetreten sind. Bereitschaftspflege bietet die Möglichkeit der kurzfristigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie (max. drei Monate), um eine geeignete Perspektive für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vorzubereiten.