Betreuungsangebote
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll die Kinderbetreuung verbessern. Das KiföG setzt Meilensteine für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven. Bis zum Jahr 2013 soll es im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Dann wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.
Kindertagespflege
Viele Eltern oder Alleinerziehende können aufgrund von Berufstätigkeit oder einer Ausbildung ihre Kinder nicht allein ganztägig betreuen. Neben der Betreuung in Kindergärten, Tageseinrichtungen oder durch eine Schulbetreuung ist die Kindertagespflege oft die einzige Möglichkeit, um individuell, flexibel und familienähnlich die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Tagespflegemütter oder Tagespflegeväter übernehmen die Betreuung der Kinder stundenweise, halbtags, ganztags, nachts oder auch an einzelnen Tagen. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson oder auch im Haushalt der Eltern stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie unten auf der Seite.
Spielgruppen
Spielgruppen oder Elternselbsthilfegruppen organisieren sich als loser Zusammenschluss oder im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins. Der Betreuungsumfang muss mindestens an drei Tagen je Woche jeweils drei Stunden umfassen. Eine pädagogische Fachkraft, eine weitere Person zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht und die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes sind erforderlich.
Eine Zusammenarbeit mit benachbarten Kindertageseinrichtungen wird empfohlen.
Eine Förderung aus Mitteln des Kreises Soest ist möglich, wenn keine freien Plätze in Kindertageseinrichtungen vorhanden sind.
Häusliche Pflege
Erkrankt eine Schwangere und kann sich nicht mehr um Haushalt und weitere im Haushalt lebende Kinder kümmern, steht ihr eine Haushaltshilfe und/oder häusliche Pflege zu. Ansprechpartner ist die jeweilige Krankenkasse.
Die Krankenkasse bietet auch Hinweise über örtliche Pflegedienste. Informationen auch beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.