Familie
Familienstart
Schwangerschaft und Geburt
Geburtsvorbereitung und Schwangerschaftsberatung Familienbildungseinrichtungen und Bildungszentren der Krankenhäuser und Geburtshäuser bieten Geburtsvorbereitungskurse an. Viele freie Hebammen organisieren ebenfalls individuelle Geburtsvorbereitung. Kurse für Paare, für Alleinerziehende, Wochenendseminare oder Abendkurse, Kurse für Eltern, die bereits Kinder haben, Kurse für Eltern, die bereits problematische Geburtserlebnisse hatten, zählen zum Angebot. Eine Auswahl Vereine und Verbände sowie Kliniken und Hebammen finden Sie in der folgenden Datenbank.
Hier finden Sie eine Datenbank der Hebammen und Geburtshäuser im Kreis Soest:
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz regelt Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, Leistungen der Krankenkasse, Mutterschaftsgeld und mehr. Das Bundesministerium hält die gesetzlichen Regelungen auf seiner Internetseite auch zum Download oder zur Bestellung bereit.
www.bmfsfj.de (Suchbegriffe „Mutterschutz“)
Mutterschaftsvorsorge
Das Mutterschutzgesetz sieht in der Schwangerschaft regelmäßige Untersuchungen vor, für die Kosten kommt die jeweilige Krankenkasse aut. Detaillierte Informationen geben die Frauenärzte. Registriert sind sie in der Datenbank der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): www.kvwl.de.
Häusliche Pflege
Erkrankt eine Schwangere und kann sich nicht mehr um Haushalt und weitere im Haushalt lebende Kinder kümmern, steht ihr eine Haushaltshilfe und/oder häusliche Pflege zu. Ansprechpartner ist die jeweilige Krankenkasse. Die Krankenkasse bietet auch Hinweise über örtliche Pflegedienste. Informationen auch beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.
Schwangerschaftsberatung
Frauen und ihre Familien erhalten in den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen Beratung und Hilfe. Das Angebot richtet sich an Frauen, Paare und Familien in Not- und Konfliktlagen und zwar vor, während einer Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes. Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt oder einem frühen Kindstod und bei zu erwartender Behinderung des Kindes, wie auch Frauen mit psychosozialen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch wird ebenfalls Hilfe zuteil. In den staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen wird die vorgeschriebene Beratung bei Schwangerschaftskonflikten angeboten. Nach Abschluss der Beratung wird auf Wunsch ein Nachweis ausgestellt. Die Beratung ist immer kostenlos und unabhängig von Nationalität, Konfession oder Religionszugehörigkeit. Sie ist vertraulich und auf Wunsch anonym.
Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Soest:
http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr89.php
Konfliktberatungsstellen der Internetseite der Stadt Geseke:
Nach der Geburt
Beratung und Unterstützung
Die Abteilung „Soziale Dienste“ des Kreises Soest und verschiedene Anlaufstellen in den Städten und Gemeinden bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote an und beantwortet Fragen zum Sorgerecht, zur Vaterschaft, Unterhalt, Vormundschaft oder Beistandschaften.
Anmeldung bei der Gemeinde
Denken Sie daran, Ihr Kind beim Standesamt anzumelden. Sie erhalten bei den Einwohnermeldeämtern einen Kinderreisepass (früher: Kinderausweis).
Finanzielle Unterstützung
Familien und Alleinerziehenden stehen verschiede finanziellen Hilfen zu. Informationen zum Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss erteilen die Fachabteilungen der Gemeinden und Städte. Für das Kindergeld ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig.
Kinderbezogene finanzielle Hilfen für Eltern finden Sie unter:
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2107
Spielgruppen
Spielgruppen oder Elternselbsthilfegruppen organisieren sich als loser Zusammenschluss oder im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins. Der Betreuungsumfang muss mindestens an drei Tagen je Woche jeweils drei Stunden umfassen. Eine pädagogische Fachkraft, eine weitere Person zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht und die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes sind erforderlich. Eine Zusammenarbeit mit benachbarten Kindertageseinrichtungen wird empfohlen. Eine Förderung aus Mitteln des Kreises Soest ist möglich, wenn keine freien Plätze in Kindertageseinrichtungen vorhanden sind.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Familien geraten manchmal an ihre Grenzen. Wenn sie das Wohl der Kinder aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten können, bietet der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) Unterstützung an. Er berät und begleitet Kinder, Jugendliche und Familien in Fragen der Erziehung, er schützt Kinder und Jugendliche bei Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Misshandlung sowie durch die Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Familiengericht und fördert ihre Entwicklung durch Bereitstellung individueller erzieherischer Hilfen (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Pflegefamilie, Heimerziehung).
Hier finden Sie die Ansprechpartner des ASD für den Kreis Soest:
http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr148.php
Kinder- und Jugendschutz
Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes gehören Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes, die Unterstützung der Erziehungsbeauftragten bei der Erziehung, die Information von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Institutionen sowie die Organisation von Maßnahmen im präventiven Bereich. In Kooperation mit verschiedenen Partnern, auch mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie den Polizeidienststellen, führen die Jugendarbeiter die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzgesetze aus. Sie sind Ansprechpartner und Berater für Erziehungsberechtigte, Veranstalter, Behörden, Institutionen und kommerzielle Anbieter.
Pflegekinder und Adoption
Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst des Kreises Soest bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an. Ein Teil der Aufgaben wurde an die Sozialdienste katholischer Frauen Soest und Werl delegiert. Der Pflegekinderdienst vermittelt Pflegekinder, schult Pflegeeltern, begleitet Pflegefamilien und organisiert auch Kontakte zur Herkunftsfamilie.
Kurzzeitpflegestellen nehmen für eine befristete Zeit (höchstens drei Monate) Kinder auf, weil in deren Herkunftsfamilie unvorhergesehene Situationen aufgetreten sind.
Bereitschaftspflege bietet die Möglichkeit der kurzfristigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie (max. drei Monate), um eine geeignete Perspektive für die betroffenen Kinder und Jugendlichen vorzubereiten.
Kindertagespflege
Viele Eltern oder Alleinerziehende können aufgrund von Berufstätigkeit oder einer Ausbildung ihre Kinder nicht allein ganztägig betreuen. Neben der Betreuung in Kindergärten, Tageseinrichtungen oder durch eine Schulbetreuung ist die Kindertagespflege oft die einzige Möglichkeit, um individuell, flexibel und familienähnlich die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Tagespflegemütter oder Tagespflegeväter übernehmen die Betreuung der Kinder stundenweise, halbtags, ganztags, nachts oder auch an einzelnen Tagen. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson oder auch im Haushalt der Eltern stattfinden.
Adoption
Für Kinder, die keine Eltern haben, die den Eltern unerwünscht sind oder von ihnen im Stich gelassen werden, bildet die Annahme als Kind die Chance, eine Familie zu bekommen. Eine Annahme als Kind wird durch das Vormundschaftsgericht nach ausführlicher Prüfung der Eignung der Adoptiveltern ausgesprochen. Ab Zeitpunkt des Ausspruchs der Adoption hat das adoptierte Kind die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind. Es ist nicht nur unterhalts- sondern auch erb- und pflichtteilsberechtigt. Damit niemand von den Wirkungen einer Adoption überrascht wird, sieht das Gesetz vor, dass sämtliche Erklärungen der Adoptiveltern, der bisherigen Eltern und des betroffenen Kindes von einem Notar beurkundet werden müssen.
Besonderheiten gibt es bei der Adoption von Volljährigen. Die Adoptionswirkungen sind in der Regel nicht so weitreichend wie die bei der Minderjährigenadoption. Die Kosten einer Adoption halten sich in einem äußerst überschaubaren Rahmen.
Adoptionsvermittlungsstelle
Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt in einem persönlichen Gespräch die Schritte des Bewerberverfahrens vor und erläutert Einzelheiten. Die Vermittlungsstelle berät aber auch Mütter und Väter, die überlegen, ihr Kind mit dem Ziel der Adoption in eine andere Familie zu geben.