Finanzielle Leistungen
Familien und Alleinerziehenden stehen verschiedene finanzielle Hilfen zu. Informationen zum Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss erteilen die Fachabteilungen der Gemeinden und Städte. Für das Kindergeld ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig.
Elterngeld
Das Elterngeld ermöglicht einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.
Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro, für das dritte Kind monatlich 190 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro.
Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Weitere Details zum Kindergeld sind im Serviceportal www.familien-wegweiser.de des Bundesfamilienministeriums abrufbar.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt der Familie zu sichern, kann der Kinderzuschlag in Anspruch genommen werden, der die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder.
Seit dem 1. August 2009 erhalten Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, erstmals das Schulstarterpaket/Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Dadurch sollen einkommensschwache Familien beim Erwerb von Schulmaterialien oder sonstigen Gegenständen für den Schulbesuch unterstützt werden. Diese zusätzliche Leistung wird von der örtlichen Familienkasse mit dem Kinderzuschlag gezahlt.