Kinder
Auf dem Weg zur Zukunft
Kinder brauchen gute Rahmenbedingungen für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen
Kinder sind Zukunft, wer würde da widersprechen. Wir brauchen die nachwachsende Generation, als Arbeitnehmer, als Konsument, als Rentenzahler und Vereinsmitglied. Ein Kind ist nach deutschem Recht ein Mensch, der noch nicht 14 Jahre alt ist und sich auf den Weg macht, eine mündige, eigenständig handelnde und emanzipierte Person zu werden.
Jedes Kind entwickelt Bindungen an Mutter, Vater, Geschwister oder andere Betreuungspersonen, an alle, mit denen es regelmäßig Kontakt hat. Es entwickelt Selbstbewusstsein, Neugierde und Vertrauen. Sehr vielen Kindern in Deutschland geht es gut. Sie sind zufrieden mit ihren Eltern, mit der Schule und dem, was sie in ihrer Freizeit unternehmen. Der Rückhalt in der Familie bedeutet ihnen viel. Die meisten haben Freunde und fühlen sich wohl mit ihnen. Kinder benötigen die beste Förderung von Anfang an und gute Rahmenbedingungen für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Talente müssen früh gefördert und Schwächen rechtzeitig ausgeglichen werden. Besondere Unterstützung brauchen allerdings die Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahren ausgesetzt sind. Förderung und Bildung, Beratung, verlässliche Netzwerke und frühe Hilfen sind zentrale Ziele.
Elterngeld
Das Elterngeld ermöglicht einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 164 Euro, für das dritte Kind monatlich 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 Euro.
Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Weitere Details zum Kindergeld sind im Serviceportal www.familien-wegweiser.de des Bundesfamilienministeriums abrufbar.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt der Familie zu sichern kann der Kinderzuschlag in Anspruch genommen werden, der die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Ab dem 1. August 2009 erhalten Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, erstmals das Schulstarterpaket/Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Dadurch sollen einkommensschwache Familien beim Erwerb von Schulmaterialien oder sonstigen Gegenständen für den Schulbesuch unterstützt werden. Diese zusätzliche Leistung wird von der örtlichen Familienkasse mit dem Kinderzuschlag gezahlt.
Kinder- und Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen beginnt schon im Säuglingsalter und soll Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in allen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten.
Manche Eltern sind zeitweise damit überfordert, ihren Kindern die Zuwendung zu geben. In solchen Situationen brauchen Familien eine alltagstaugliche Unterstützung. Die frühe Unterstützung der Eltern und die Stärkung ihrer Kompetenz ist ein Ziel des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme".
Im Mittelpunkt stehen die ersten drei Lebensjahre von der vorgeburtlichen Entwicklung bis zur frühen Kindheit.
Kinderförderungsgesetz
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll die Kinderbetreuung verbessern. Das KiföG setzt Meilensteine für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven. Bis zum Jahr 2013 soll es im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Dann wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.